Was viele Betroffene nicht wissen, hat die Migräne Liga nun endlich geklärt und durchgesetzt: Migräne wird grundsätzlich als Behinderung anerkannt. Wie Sie vorgehen, um Ihre Behinderung geltend zu machen: Stellen Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) über das für Ihren Wohnort zuständige Versorgungsamt. Antragsformulare erhalten Sie bei der Ortsverwaltung.